Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 5.4.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der ...
Tz. 191 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Auch die Vermögensverw ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach 56 AO nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des st-begünstigten Zweckes willen erfolgt. Dh sie darf nur der Beschaffung von