Brexit: Deutsche Tochtergesellschaft zahlt Lizenzgebühren | Steuern | Haufe
· Im entworfenen Fall ist die in Deutschland ansässige A- eine 100 %ige Tochtergesellschaft der im Vereinigten Königreich ansässigen X-plc. Sie zahlt Lizenzgebühren für die Überlassung von Warenzeichen an die X-plc. Diese erfüllen die Voraussetzungen des