Die Besonderheiten des simbabwischen Goldbergbaus
Wie in den meisten anderen Ländern unterliegen Bergbauunternehmen auch in Simbabwe diversen Steuern und Abgaben. Neben der allgemeinen Körperschaftsteuer von 25 % müssen sie u.a. einen Förderzins (Royalty) entrichten, der seit 2012 bei 7 % liegt und mittlerweile nicht mehr bei der Gewinnermittlung steuerlich geltend gemacht werden kann.